Die Bundesregierung hat zusammen mit der Agentur für Arbeit für die Jahre 2009 und 2010 ein Programm aufgelegt, das den Unternehmen einen zusätzlichen finanziellen Anreiz gibt, die Zeit der Kurzarbeit für eine Weiterbildung der Arbeitnehmer/innen zu nutzen.
• bis zu 80 % der Weiterbildungskosten können dem Arbeitgeber erstattet werden;
• 100 % Erstattung der vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialversicherungskosten, für alle Mitarbeiter/innen die während der Kurzarbeit qualifiziert werden;
Mit dieser finanziellen Unterstützung können Unternehmen und ihre Arbeitnehmer/innen gemeinsam die Zeit der Kurzarbeit effektiv nutzen, um sich fit zu machen für die Herausforderungen der Zukunft.
Und wir unterstützen Sie dabei! Wir bieten Ihnen flexible und intelligente Lösungen, wie die Qualifizierungsbedarfe in ihren Abteilungen und bei Arbeitnehmer/innen gemäß den Förderbedingungen erfüllt werden können.
Im Falle von Freisetzungen von Mitarbeiter/innen, beraten und unterstützen wir Sie ebenso mit der Outplacement-Beratung (als Gruppen-oder Einzelmaßnahme). Auch dieses ist unter gewissen Umständen förderfähig.
Rufen Sie uns an – Ihre Weiterbildungshotline:
Jürgen Eritt (04 21) 2 44 55-22 oder
Astrid Laukait (04 21) 2 44 55-34